Diskussion:RE-K90-Anfrage

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Version vom 7. Dezember 2009, 19:28 Uhr von Olmafra (Diskussion | Beiträge) (Anmerkung Beispiel 2.1)

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Schönes Beispiel für die Suche nach 2. Dulle.

http://www.online-doppelkopf.com/olmiview.php?id=NjQ3NHoyMDNmNDY0YTR2Mg==

--Olmafra 13:52, 20. Apr. 2009 (UTC)


Stimmt ich bau das mal ein..... --Solmyr 14:07, 20. Apr. 2009 (UTC)

Genau der hier beschriebene Vorgang ist KEIN SIMULIERTES ÜBERLEGEN, sondern ein WARTEN auf die REAKTION des PARTNERS. Die RE Ansage schafft eine neue Situation für alle Mitspieler. Der Partner bekommt eine Reaktionszeit um selber aktiv werden zu können. Dies hat mit simulierten Überlegen nichts zu tun.

Im Gegensatz zum Zögern ist dieses Warten völlig im Konsens mit den DDV Regeln, da hier keinerlei Verdacht auf Kartenverrat entstehen kann. Eine RE Ansage ist erlaubt, um die Partnerschaft zu vermitteln.


Der Artikel nimmt erkennbar Bezug auf ES. Im ES gibt es diese Unterscheidung nicht. Daher sehe ich kein Handlungsbedarf.

Und noch mal die Einladung: Wenn du Probleme mit ES und ANFRAGEN hast, dann eröffne eine Seite zu diesem Thema vielleicht so: (Kritische Anmerkungen zum ES) --Solmyr 09:39, 3. Jul. 2009 (CEST)

Anmerkung Beispiel 2.1

Ich bin der Meinung, die RE-K90-Anfrage in Beispiel 2.1 ist korrekt, da sie dem Aufspieler Informationen liefert. Bei Kenntnisstand aller Karten kann man durchaus auf ein besseres Dullen-Aufspiel kommen. Ich finde die Frage besser, wenn der Partner wie im gezeigten Beispiel die Konventionen nicht einhält, darf es nicht auf den Aufspieler zurückfallen.

--Olmafra 20:27, 7. Dez. 2009 (CET)